Page 872 - Betriebseinrichtung
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6.      UMWELT

                    HINWEISE


            Lagerung von Gefahrstoffen
            In Arbeitsräumen
                                                                 Lüftung
            Bei der Lagerung von Gefahrstoffen ist ein großer Anteil in die Kategorie entzünd-  Sicherheitsschränke sollten grundsätzlich mit einer technischen Entlüftung
            bar eingestuft. In Vorschriften und Regelwerken wie der Europäischen Norm    ausgestattet sein.
            (EN) 14470-1 und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (z. B. TRGS 510)
            werden unter anderem Maßnahmen zu Brand- und Explosionsschutz beschrieben.  Zusammenlagerung von Gefahrstoffen/Lagermengen
                                                                 In der Praxis kann eine Vielzahl unterschiedlicher Gefahrstoffe in Gefahrstoff-
            WICHTIG: Entzündbare Flüssigkeiten (H 224 bis 226) dürfen in Arbeitsräumen   schränken gelagert werden. Große Mengen werden aufgrund der begrenzten
            grundsätzlich nur dann gelagert werden, wenn die Lagerung brandgeschützt   Lagerkapazitäten der Sicherheitsschränke eher selten erreicht. Bei jeder Einlage-
            erfolgt. Dies geschieht üblicherweise in Sicherheitsschränken, die nach der    rung muss geprüft werden, ob durch die Stoffe unkontrollierte Reaktionen möglich
            DIN EN 14470-1 auf ihre Feuerwiderstandsfähigkeit typgeprüft sind.  sind. Um dies schnell zu überprüfen, empfiehlt es sich, ein Gefahrstoffverzeichnis
                                                                 pro Gefahrstoffschrank anzulegen. Typ 90 Sicherheitsschränke bieten auch die
            Definition Lagerung                                   Möglichkeit der brandgeschützten Lagerung von Spraydosen oder Druckgas-
            Lagern ist das Aufbewahren von Gefahrstoffen zur späteren Verwendung sowie   kartuschen in Arbeitsräumen.
            zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung oder zur Ent-
            ladung ein, wenn diese nicht binnen 24 Stunden nach ihrem Beginn oder am dar-  Typ 90 Sicherheitsschränke – die Vorteile liegen auf der Hand
            auffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Sonnabend, so endet die    •  Erfüllung elementarer Anforderungen des Brand- und Explosionsschutzes
            Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.             •  Rechtssicherheit – zur Aufstellung sind keine baulichen Maßnahmen erforderlich,
                                                                  und eine baurechtliche Genehmigung muss ebenfalls nicht eingeholt werden
            Lagerorte und -räume                                 •  Flexibilität der Lagerorte – der Sicherheitsschrank kann leicht an neue Standorte
            Gefahrstoffe dürfen grundsätzlich nicht an solchen Orten gelagert werden, an   versetzt werden, wenn es die betrieblichen Abläufe erfordern
            denen dies zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen   •  Effizienz – die kurzen Wege zwischen Arbeitsplatz und Sicherheitsschrank im
            kann. Solche Orte sind insbesondere Verkehrswege. Zu Verkehrswegen zählen   Arbeitsbereich erleichtern die organisatorische Einhaltung der Tagesbedarf-
            unter anderem Treppenräume, Flure, Flucht- und Rettungswege, Durchgänge,   Grenze am Arbeitsplatz (z. B. Wegräumen nach Arbeitsende), Lagerräume
            Durchfahrten und enge Höfe.                           können einer effizienteren Nutzung zugeführt werden
                                                                 •  Zentral, übersichtlich, sicher – schnelle, effiziente Einlagerung der Gefahrstoffe
            Gefahrstoffe dürfen in Arbeitsräumen nur gelagert werden, wenn die Lagerung mit   nach Arbeitsende in den Sicherheitsschrank, Minimierung der ungeschützten
            dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Sie hat in besonderen Einrichtungen zu   Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz
            erfolgen (z. B. Sicherheitsschränke Typ 90 nach EN 14470-1), falls dies gemäß
            Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist – vgl. TRGS 510 (4.2)
            Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen.



             Info
             Begriffe und Abkürzungen
             ADR/RID   Vorschriften zur internationalen Beförderung gefährlicher
                    Güter auf Straße und Schiene
             BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
                    Deutsches Institut für Bautechnik
             DIBt
     Umwelt  GGVSEB   Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf Straße,
                    mit Eisenbahn und per Binnenschifffahrt
                      Globally Harmonized System of Classification and Labelling
             GHS
                    of Chemicals. Weltweit einheitliches System zur Einstufung
                    und Kennzeichnung von Chemikalien (Stoffen und Gemi-
                    schen)
             IBC/KTC   Intermediate Bulk-Container/Kubischer Tank-Container,
                    international zugelassenes Großpackmittel für flüssige
                    Gefahrgüter
      6 |    StawaR   Stahlwannen-Richtlinie bis 1000 Liter
                    Technische Regel für Gefahrstoffe
             TRGS
             TRBS   Technische Regel für Betriebssicherheit
             ÜHP      Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach Prüfung
                    des Produkts durch ein anerkanntes Institut
             WHG    Wasserhaushaltsgesetz












                                    Gefahrstoffsymbole für entzündbare Flüssigkeiten NEU nach GHS/REACH (Umsetzung 01.12.2010)
                      Einstufung        Gefahrensymbol     Kriterien           H-Satz             Gefahrenkategorie
                                                       Flammpunkt < 23 °C
                   extrem entzündbar                                           H 224              GHS-Kategorie 1
                                                       Siedepunkt < 35 °C
                                                       Flammpunkt < 23 °C
                    leicht entzündbar                                          H 225              GHS-Kategorie 2
                                                       Siedepunkt < 35 °C
                                                       Flammpunkt < 23 °C
                      entzündbar                                               H 226              GHS-Kategorie 3
                                                       Siedepunkt < 60 °C
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