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ARBEITSSCHUTZ
10. HANDSCHUTZ
Handschutz für jeden Job
VORSCHRIFTEN
Sobald es bei der Arbeit zu Verletzungen im Handbereich kommen kann, müssen nach Vorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung Handschuhe getragen werden
(§ 4 (2) VBG 1). Die Anforderungen an den Handschutz sind so vielfältig wie die Materialien, aus denen er hergestellt wird: Handschuhe müssen am Arbeitsplatz
ebenso vor mechanischen und chemischen Einwirkungen schützen wie zum Beispiel vor extrem niedrigen oder hohen Temperaturen. Auch die Passform und das
Tastempfinden spielen bei der Auswahl des richtigen Handschuhs eine wichtige Rolle. Hier gibt es einen Überblick über das Material und die geltenden EN-Normen.
GLIEDERUNG NACH GEFAHRENSTUFEN
Handschuhe werden entsprechend des Risikoniveaus in drei Gruppen eingeteilt – einfache, mittlere oder komplexe Ausführung.
Es ist darauf zu achten, dass Handschuhe gewählt werden, die ein entsprechendes Schutzniveau gewährleisten.
Gefahrenstufe Kategorie I Kategorie II Kategorie III
Gefahrenbeschreibung Geringe oder keine Verletzungsgefahr, Ernstzunehmende Verletzungsgefahr, Verbunden mit lebensbedrohenden Tätigkeiten:
z. B. bei allgemeinen Reinigungs- und die in nahezu allen Industrieanwendungen Umgang mit kontaminierten Stoffen oder
Reparaturarbeiten auftritt hochkorrosiven Chemikalienmischungen,
Feuerbekämpfung oder Hochspannungsarbeiten
Handschuhausführung minimale Risiken mittlere Risiken irreversible Risiken
PIKTOGRAMME – ÜBERSICHT UND ERKLÄRUNG
Schutzhandschuhe Schutz gegen Mikroorganismen Schutz vor statischer
der Kategorie I EN 374-5:2016 Elektrizität EN 1149
Schutzhandschuhe Bedienungs-/Gebrauchsanweisung Schutz für Benutzer hand-
der Kategorie II beachten geführter Kettensägen EN 381
Schutzhandschuhe Schutz gegen ionisierende Echtes Leder
der Kategorie III Strahlung EN 421
Für den Kontakt mit Lebens- Schutz gegen radioaktive Schutz gegen mechanische Risiken
mitteln geeignet Kontamination EN 421 EN 388:2016 (aufgeteilt in 6 Leistungslevels)
Schutz gegen chemische Risiken – X.X.X.X.X.X. X.X.X
VOLLWERTIG EN 374-1:2016 Schutz gegen thermische Risiken Schutz gegen Kälterisiken EN 511
EN 407 und EN 12477
Ein vollwertiger Chemikalienschutz- 3 Leistungslevels:
handschuh muss mindestens 3 von 6 Leistungslevels: X. = konvektive Kälte (Klasse 0 – 4)
18 Prüfchemikalien mit Level 2 bestehen. X. = Brennverhalten (Klasse 0 – 4) X. = Kontaktkälte (Klasse 0 – 4)
X. = Kontaktwärme (Klasse 0 – 4) X. = Wasserdichtigkeit (Klasse 0 – 1)
Ausgewiesene Kennbuchstaben: X. = konvektive Hitze (Klasse 0 – 4)
A = Methanol X. = Strahlungswärme (Klasse 0 – 4) Schutz vor Stromschlägen bei
B = Aceton X. = Wärmebelastung durch kleine Arbeiten an unter Spannung
C = Acetonitril Spritzer geschmolzenen Metalls stehenden Leitungen
D = Dichloromethan (Klasse 0 – 4)
E = Kohlenstoffdisulfid X. = Wärmebelastung durch große
Arbeitsschutz H = Tetrahydrofuran Schutz gegen thermische Risiken ohne Schutz gegen chemische Risiken
F = Tuluol
Mengen geschmolzenen Metalls
(Klasse 0 – 4)
G = Diethylamin
I = Ethylacetat
EINFACH EN 374
J = N-Heptan
Leistungsstufe
K = Natriumhydroxid 40 %
L = Schwefelsäure 96 %
M = Salpetersäure 65 %
N = Essigsäure 99 %
O = Ammoniak 25 %
P = Wasserstoffperoxid 30 %
S = Flusssäure 40 %
T = Formaldehyd 37 %
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