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ARBEITSSCHUTZ
            10. HANDSCHUTZ

            Handschutz für jeden Job





              VORSCHRIFTEN
              Sobald es bei der Arbeit zu Verletzungen im Handbereich kommen kann, müssen nach Vorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung Handschuhe getragen werden
              (§ 4 (2) VBG 1). Die Anforderungen an den Handschutz sind so vielfältig wie die Materialien, aus denen er hergestellt wird: Handschuhe müssen am Arbeitsplatz
              ebenso vor mechanischen und chemischen Einwirkungen schützen wie zum Beispiel vor extrem niedrigen oder hohen Temperaturen. Auch die Passform und das
              Tastempfinden spielen bei der Auswahl des richtigen Handschuhs eine wichtige Rolle. Hier gibt es einen Überblick über das Material und die geltenden EN-Normen.



            GLIEDERUNG NACH GEFAHRENSTUFEN
            Handschuhe werden entsprechend des Risikoniveaus in drei Gruppen eingeteilt – einfache, mittlere oder komplexe Ausführung.
            Es ist darauf zu achten, dass Handschuhe gewählt werden, die ein entsprechendes Schutzniveau gewährleisten.

              Gefahrenstufe     Kategorie I               Kategorie II             Kategorie III
              Gefahrenbeschreibung  Geringe oder keine Verletzungsgefahr,    Ernstzunehmende Verletzungsgefahr,    Verbunden mit lebensbedrohenden Tätigkeiten:
                                z. B. bei allgemeinen Reinigungs- und   die in nahezu allen Industrieanwendungen   Umgang mit kontaminierten Stoffen oder
                                  Reparaturarbeiten       auftritt                 hochkorrosiven Chemikalienmischungen,
                                                                                   Feuerbekämpfung oder Hochspannungsarbeiten
              Handschuhausführung  minimale Risiken       mittlere Risiken         irreversible Risiken


            PIKTOGRAMME – ÜBERSICHT UND ERKLÄRUNG



                      Schutzhandschuhe                   Schutz gegen Mikroorganismen       Schutz vor statischer
                      der Kategorie I                    EN 374-5:2016                      Elektrizität EN 1149




                      Schutzhandschuhe                   Bedienungs-/Gebrauchsanweisung     Schutz für Benutzer hand-
                      der Kategorie II                   beachten                           geführter Kettensägen EN 381




                      Schutzhandschuhe                   Schutz gegen ionisierende          Echtes Leder
                      der Kategorie III                  Strahlung EN 421




                      Für den Kontakt mit Lebens-        Schutz gegen radioaktive           Schutz gegen mechanische Risiken
                      mitteln geeignet                   Kontamination EN 421               EN 388:2016 (aufgeteilt in 6 Leistungslevels)


                      Schutz gegen chemische Risiken –    X.X.X.X.X.X.                      X.X.X
                      VOLLWERTIG EN 374-1:2016           Schutz gegen thermische Risiken    Schutz gegen Kälterisiken EN 511
                                                         EN 407 und EN 12477
                      Ein vollwertiger Chemikalienschutz-                                   3 Leistungslevels:
                      handschuh muss mindestens 3 von    6 Leistungslevels:                 X. = konvektive Kälte (Klasse 0 – 4)
                      18 Prüfchemikalien mit Level 2 bestehen.  X. = Brennverhalten (Klasse 0 – 4)  X. = Kontaktkälte (Klasse 0 – 4)
                                                         X. = Kontaktwärme (Klasse 0 – 4)   X. = Wasserdichtigkeit (Klasse 0 – 1)
                      Ausgewiesene Kennbuchstaben:       X. = konvektive Hitze (Klasse 0 – 4)
                      A = Methanol                       X. = Strahlungswärme (Klasse 0 – 4)  Schutz vor Stromschlägen bei
                      B = Aceton                         X. =  Wärmebelastung durch kleine    Arbeiten an unter Spannung
                      C = Acetonitril                       Spritzer geschmolzenen Metalls    stehenden Leitungen
                      D = Dichloromethan                    (Klasse 0 – 4)
                      E  = Kohlenstoffdisulfid           X. =  Wärmebelastung durch große
     Arbeitsschutz    H = Tetrahydrofuran                Schutz gegen thermische Risiken ohne   Schutz gegen chemische Risiken
                      F  = Tuluol
                                                            Mengen geschmolzenen Metalls
                                                            (Klasse 0 – 4)
                      G = Diethylamin
                      I  = Ethylacetat
                                                                                            EINFACH EN 374
                      J  = N-Heptan
                                                         Leistungsstufe
                      K = Natriumhydroxid 40 %
                      L  = Schwefelsäure 96 %
                      M = Salpetersäure 65 %
                      N = Essigsäure 99 %
                      O = Ammoniak 25 %
                      P = Wasserstoffperoxid 30 %
                      S  = Flusssäure 40 %
                      T  = Formaldehyd 37 %
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