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ARBEITSSCHUTZ
                                                         10. AUGENSCHUTZ

         Immer ein wachsames Auge – Die Welt der Schutzbrillen



       Vorschriften
       Ganz gleich, ob es aggressive chemische Substanzen
       oder Fremdkörper sind, die das Auge treffen und im
       schlimmsten Fall verletzen können: So sensibel die
       Hornhaut auf Einflüsse von außen reagiert, so gut
       muss das empfindliche Sinnesorgan bei der Arbeit
       geschützt werden.

       Wie das genau zu geschehen hat, regelt unter
         anderem die europäische Norm EN 166.
       Auch die Vorschriften der Berufs genossenschaft
       lassen in diesem Punkt keine Fragen offen:
       Ist es nicht auszuschließen, dass die Versicherten
       Unfall- oder Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind,
       hat der Unternehmer persönliche Schutzausrüstungen
       zur Verfügung zu stellen und in ordnungsgemäßem
         Zustand zu halten. Dazu gehört auch Augen- oder
       Gesichtsschutz. Etwa, wenn Gefahr durch weg-
       fliegende Teile, Verspritzen von Flüssigkeiten oder
       gefährliche Strahlung droht.


       Teamplayer für das Sehen:
       So arbeitet das menschliche Auge.

       •    Hornhaut: In direktem Kontakt mit der Umwelt
        spielt sie eine wichtige Rolle bei der Übertragung
        von Lichtstrahlen – und ist höchst empfindlich.
       •    Pupille: Sie ist der „Lichtkontrolleur“ in der Mitte
        der Iris und arbeitet wie die Blende einer Kamera:
        Ihr Durchmesser ver ändert sich je nach Helligkeit.
       •    Linse: Sie reguliert per Kontrollmuskel die
        Scharfeinstellung bei der Nah- und Fernsicht. Mit
        dem Alter verliert dieser Muskel an Kraft. Die Linse   Anforderungen
        kann zudem durch lange Infra rot- und Ultraviolett-   Bei vielen Arbeitsprozessen summieren sich die   Das bieten Sichtscheiben beim  Augenschutz.
        Einwirkung ihre Transparenz verlieren.  Sehverlust   Gefahren für das Auge. Deshalb muss Augenschutz
        ist die Folge.                   entsprechend vielseitig sein: Schweißerbrillen sollten   Klare Sichtscheibe: Sie schützt vor UV-Licht, eignet
                                         sowohl vor optischen und mechanischen als auch vor   sich zum Beispiel zum Schutz gegen Schleifpartikel
       •    Netzhaut: Hier laufen alle Lichtstrahlen zusammen.
        Die Netzhaut überträgt durch den Sehnerv alle   thermischen Einflüssen schützen.   und bietet eine besonders scharfe Durchsicht.
        Informationen an das Gehirn: Das Gesehene wird
        wahrgenommen. Verbrannte Netzhautzellen sind   Die europäische Norm bezieht sich auf die Schutz-  Gelbe Sichtscheibe: Sie absorbiert, wo scharfes
        für immer verloren und Sehverluste irreversibel.  gläser be zieh ungsweise Sichtscheiben. Bei Sichtschei-  Sehen und Kontrast erforderlich sind, filtert trübes
                                         ben wird zwischen Sicherheits-Sichtscheiben und   Licht heraus und ist gut geeignet für Außenarbeiten
                                         Sichtscheiben mit Filterwirkung unterschieden. So   bei  Dämmerung, im Halbdunkel oder an  nebeligen
                                         bestehen Schutzbrillen aus dem Brillenkörper    Tagen – jedoch nicht zum  Autofahren.
       Leicht zu verletzen, gut zu schützen:
       Was dem Auge am Arbeitsplatz droht.  und den Sichtscheiben nach DIN EN 166.
                                                                            Graue Sichtscheibe: Sie reduziert Blendung und
                                                                            grelles Licht und bietet eine gute  Farberkennung –

       •   Mechanische Gefahren: Staub, Stöße, feste Partikel
                                                                            wichtig zum Beispiel für Streckenposten.
       •    Thermische Gefahren: heiße Flüssigkeiten,
        Spritzer von Geschmolzenem, Flammen
       •    Chemische oder biologische Gefahren:   Einteilung nach europäischer Norm:
          Säurespritzer, Lösungen, Laugen,  infiziertes Blut
       •    Gefahren durch Licht: ultraviolette,  infrarote    DIN EN 166:             gesamter persönlicher Augenschutz allgemein  Arbeitsschutz
        und sichtbare Strahlung (Licht), Laser
                                           DIN EN 169:                  Filter für Schweißarbeiten
       •    Gefahren durch Elektrizität: direkter Kontakt,   DIN EN 170 + 1836:         Ultraviolett-Filter
        Lichtbögen durch Kurzschluss




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