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ARBEITSSCHUTZ
10. ERSTE HILFE
Hilfe im Ernstfall
Regeln Ausstattung
Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind gesetzlich Der Erfolg der Ersten Hilfe steht und fällt mit dem Zugriff auf
verankert und über die Berufsgenossen schaften – als Träger der gesetzlichen die richtige Ausstattung. Es liegt beim Unternehmen, über deren Art, Menge
Unfallversicherung – umfassend geregelt. So ergibt sich aus den Unfallverhütungs- und Aufbewahrungsort zu entscheiden – abhängig von der Betriebsgröße, den
vorschriften (UVV) und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) vorhandenen betrieb lichen Gefahren sowie der Ausdehnung und Struktur des
ein weitreichendes Regelwerk, das für jedes Unternehmen verbindlich ist. Unternehmens. Selbst innerhalb eines Betriebes können die Anforderungsprofile
an eine Erste-Hilfe-Ausrüstung sehr unterschiedlich sein. Gleiches gilt für
Pflichten Verletzungsgefahren. Jede Branche hat außerdem andere An forderungen und
Risiken.
Zu den Grundpflichten des Unternehmers gehören demnach alle erforderlichen
Maßnahmen zur Verhütung von Arbeits un fällen, Berufskrankheiten und arbeitsbe-
dingten Gesundheits gefahren. Auch müssen Vorbereitungen für eine wirksame Verbandkästen
Erste Hilfe getroffen werden. Dazu gehört ebenso geeignetes Personal wie eine Als Grundlage für das betriebliche Erste-Hilfe-System sind DIN-Normen nur ein
geeignete Ausstattung für den Ernstfall. Hinweis auf Minimalanforderungen bei der Ausstattungsmenge und Ausstattungs-
qualität – zum Beispiel bei Verbandkästen. Hier sind die Normen DIN 13157 für
Erste Hilfe einen kleinen Verbandkasten und DIN 13169 für einen großen Verbandskasten als
Basisausstattung zu werten. Umfangreichere Inhalte oder höhere Ausstattungs-
Die Grundsätze der Prävention schreiben ebenso vor, dass das Erste-Hilfe- Material
jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich ist. Es ist in geeigneten qualität – gerade bei Verbandstoffen – sind jedoch immer empfehlenswert.
Vorrichtungen aufzubewahren und muss, gegen schädigende Einflüsse geschützt,
in ausreichender Menge bereitgehalten und rechtzeitig ergänzt und erneuert
werden.
Großer Verbandkasten (DIN 13169) Kleiner Verbandkasten (DIN 13157)
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
von 51 bis 300 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13169 von 1 bis 50 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13157
je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169
Arbeitsschutz b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben
1 Verbandkasten DIN 13169
1 Verbandkasten DIN 13157
von 21 bis 100 Beschäftigten
von 1 bis 20 Beschäftigten
c) auf Baustellen
1 Verbandkasten DIN 13169
ab 100 weitere Beschäftigte zusätzlich
von 1 bis 10 Beschäftigten
1 Verbandkasten DIN 13157
c) auf Baustellen
von 11 bis 50 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13169 Verbandkästen DIN 13157 sind auch für Tätigkeiten
je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169 im Außendienst einsetzbar.
Wichtige Information: Ein großer Verbandkasten DIN 13169 kann auch durch zwei kleine Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.
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