Page 873 - Betriebseinrichtung
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6. UMWELT
HINWEISE
Lagerung von Gefahrstoffen
In Wannensystemen
Achtung: Bei Lagerung in Wasserschutzgebieten (soweit
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zugelassen) muss die gesamte Lagermenge zurückgehalten werden können.
bildet den Hauptteil des deutschen Wasserrechts und enthält Bestimmungen über
den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers. Beständigkeit
Die Korrosionsbeständigkeit der verwendeten Werkstoffe der Auffangwanne
In den Paragraphen 62 und 63 des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Anforde- sowie ihre Verträglichkeit mit den eingelagerten Stoffen müssen nachweislich
rungen an den Umgang mit gewässergefährdenden Stoffen detailliert beschrieben. gegeben sein. Falls aus Beständigkeitslisten keine Vorgaben zu entnehmen sind,
kann der Werkstoff der Auffangwanne dem Werkstoff der Lagerbehälter entspre-
Generell gilt, dass Behälter mit entzündbaren und/oder gewässergefährdenden chen.
Flüssigkeiten in bzw. auf geeigneten Auffangwannen zu lagern sind, sodass einem
Auslaufen von Flüssigkeit in ausreichender Art und Weise vorgebeugt wird. Als Auffangwannen
gewässergefährdend gelten feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet • Stahl – einsetzbar für entzündbare (Wannenhöhe 500 mm) und gewässer-
sind, dauernd oder in einem erheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der gefährdende Flüssigkeiten
Wasserbeschaffenheit herbeizuführen (WHG § 62 Abs. 3). • Polyethylen – einsetzbar für gewässergefährdende Flüssigkeiten sowie Säuren
und Laugen; nicht zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten verwendbar
Wenn keine Einstufung vorliegt, ist eine Selbsteinstufung durch den Betreiber
erforderlich. Zusammenlagerung
Bei der Zusammenlagerung in/auf Auffangwannen ist neben den Zusammenlage-
Aufstellung und Lagerung rungsverboten zusätzlich zu beachten, dass keine Stoffe über einer Wanne
Behälter, in denen entzündbare oder nicht brennbare gewässergefährdende gelagert werden, die beim „Zusammentreffen“ miteinander reagieren können.
Flüssigkeiten gelagert werden, müssen durch geeignete Auffangwannen gegen Zu beachten ist hierbei nicht nur die Beständigkeit, sondern besonders bei den
Auslaufen gesichert sein (Schutz des Grundwassers). Eine Auffangwanne muss Auffangwannen aus Polyethylen müssen auch mögliche exotherme Reaktionen
den Inhalt des größten Behälters (jedoch mind. 10 % der eingelagerten Menge) berücksichtigt werden. Bei der dort entstehenden Hitze wird die Statik der Auf-
aufnehmen können. fangwanne zerstört.
Beispiel: Zulassungen
• Auffangwanne zur Lagerung von 2 Fässern à 200 Liter Übereinstimmungserklärung (ÜHP) des Herstellers. Die Übereinstimmungserklä-
• 10 % = 40 Liter rung muss der StawaR entsprechen. Für Auffangwannen aus nicht metallischen
• Größtes Gebinde = 200 Liter Werkstoffen und für Stahlwannen, die von der StawaR abweichen, muss vom DIBt
• Notwendiges Auffangvolumen der Auffangwanne = 200 Liter eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erteilt werden.
Info
AUS DEM ARBEITSSCHUTZGESETZ (ArbSchG)
§ 3: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen
des Arbeitsschutzgesetzes (…) zu treffen.“„Weiterhin hat der Arbeit-
geber (…) die erforderlichen Mittel bereitzustellen.“
§ 13: „Die Verantwortlichen für die Erfüllung der Pflichten sind neben
dem Arbeitgeber von ihm schriftlich beauftragte Personen.“
Umwelt
Gefahrstoffsymbole für entzündbare Flüssigkeiten
NEU nach GHS/REACH (Umsetzung 01.12.2010)
Einstufung Gefahrensymbol Kriterien H-Satz Gefahrenkategorie
Flammpunkt < 23 °C
extrem entzündbar H 224 GHS-Kategorie 1
Siedepunkt < 35 °C
Flammpunkt < 23 °C
leicht entzündbar H 225 GHS-Kategorie 2
Siedepunkt < 35 °C
Flammpunkt < 23 °C
entzündbar H 226 GHS-Kategorie 3 6 |
Siedepunkt < 60 °C
Gefahrstoffsymbole für gewässergefährdende Flüssigkeiten
NEU nach GHS/REACH (Umsetzung 01.12.2010)
Einstufung Gefahrensymbol H-Satz Gefahrenkategorie
akut wassergefährdend H 400 GHS-Kategorie 1
chronisch wassergefährdend H 410 GHS-Kategorie 1
chronisch wassergefährdend H 411 GHS-Kategorie 2
chronisch wassergefährdend H 412 GHS-Kategorie 3
chronisch wassergefährdend H 413 GHS-Kategorie 4
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