Lebensretter im Höhenbereich: Die PSAgA

Auffanggurte, Falldämpfer, Verbindungsmittel, Karabinerhaken und Höhensicherungsgeräte gehören zur Standardausrüstung bei Arbeiten auf Dächern, Gerüsten, Windkraftanlagen oder Masten. Da diese Ausrüstungsteile im Ernstfall einen freien Fall abfangen müssen, dürfen sie keinerlei Schwachstellen aufweisen. Kleinste Risse im Gurtband oder Korrosionsspuren an Metallschnallen können fatale Folgen haben.

"Textile Gurte altern auch durch bloßes Liegen und UV-Strahlung. Die Einhaltung der Ablegereife ist ein unverhandelbarer Sicherheitsfaktor."

Die jährliche Prüfpflicht nach DGUV Regel 112-198

Nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften (DGUV Regel 112-198, ehemals ZH 1/709) und des Arbeitsschutzgesetzes müssen alle Bestandteile einer PSAgA mindestens **einmal jährlich** durch einen zertifizierten Sachkundigen (nach DGUV Grundsatz 312-906) geprüft werden. Der Sachkundige beurteilt den Zustand der Ausrüstung und entscheidet über deren Weiterverwendung.

Ablegereife: Wann müssen Gurte entsorgt werden?

Selbst wenn ein Auffanggurt optisch in perfektem Zustand ist, altert das verwebte Polyester- oder Polyamidmaterial durch Lichteinfluss und Umgebungsfeuchtigkeit. Die Hersteller definieren daher eine maximale Lebensdauer (Ablegereife), die zwingend eingehalten werden muss:

  • Auffanggurte (Körpergurte): In der Regel maximal 6 bis 8 Jahre ab Herstellungsdatum (je nach Hersteller).
  • Verbindungsmittel und Seile: In der Regel maximal 4 bis 6 Jahre ab Herstellungsdatum.
  • Wichtiger Hinweis: Nach einem Sturz in den Gurt muss die gesamte Ausrüstung sofort der Nutzung entzogen und vernichtet werden!

Ablauf der Sachkundigenprüfung

Der Sachkundige unterzieht jedes Bauteil einer genauen Sicht- und Tastprüfung. Gurte werden auf Risse, Scheuerstellen, Schnitte, Nahtauftrennungen und Verfärbungen (Säureeinwirkung) kontrolliert. Metallteile werden auf Haarrisse, Verformungen und Rost untersucht. Jede Prüfung wird in einer eigenen Prüfkartei dokumentiert. Fehlt dieser Nachweis, darf die PSAgA im Betrieb nicht mehr ausgegeben werden.

Quelle: DGUV Regel 112-198 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz