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Arbeitsschutz Informationen




          Erste Hilfe
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          Rechtsgrundlagen

          Sei es in der Großindustrie, im Handwerksbetrieb, in Kleinunternehmen, im öffentlichen Dienst oder in Bildungseinrichtungen:
          Die Arbeitsstätten-Regel ASR A4.3 konkretisiert die Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sowie an Erste-Hilfe-
          Räume oder die Art und Anzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen und deren Inhalte.
          Jede Branche hat andere Anforderungen und Verletzungsrisiken. Bei Verwaltungsbetrieben, Herstellungsbetrieben
          oder Baustellen gelten zwar gleiche Normen – unterschiedliche Gefahrenpotentiale
          fordern jedoch spezialisierte Erste-Hilfe-Ausstattungen.
          Die Verantwortung für die richtige Auswahl des
          Erste-Hilfe-Materials liegt deshalb beim Unternehmer.
                  ®
          SÖHNGEN  bietet eine Vielfalt von Erste-Hilfe-Mitteln,
          die sich an der Unternehmensausrichtung orientieren und im
          Einzelfall die Anforderungen der ASR A4.3 erfüllen können.





                                               Verbandkasten

            Betriebsart  Anzahl der Beschäftigten  klein  groß  Kleiner Betriebsverbandkasten DIN 13157

                           1 bis 50 Beschäftigte  1
           Verwaltungs- und   51 bis 300 Beschäftigte  1
           Handelsbetriebe
                         je 300 weitere Beschäftigte
                                                       1
                               zusätzlich
                           1 bis 20 Beschäftigte  1
                                                               Erste-Hilfe-Koffer klein       Verbandkasten klein
          Herstellungs- und  21 bis 100 Beschäftigte   1
           Verarbeitungsbe-
               triebe    je 100 weitere Beschäftigte
                               zusätzlich              1
                           1 bis 10 Beschäftigte  1
                           11 bis 50 Beschäftigte      1
             Baustellen
                         je 50 weitere Beschäftigte    1
                               zusätzlich                      Verbandschrank klein
                                                              Großer Betriebsverbandkasten DIN 13169
          Die Füllungen nach DIN 13157 und DIN 13169 erfüllen die Anfor-
          derungen an den kleinen bzw. den großen Verbandkasten nach
          ASR A4.3.
          Verbandkästen sind überall dort bereitzuhalten, wo die Arbeitsbe-
          dingungen dies erforderlich machen. Sie sind so zu verteilen, dass
          sie höchstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe
          erreichbar sind.
          Ein großer Verbandkasten DIN 13169 kann auch durch zwei kleine
          Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.
                                                               Erste-Hilfe-Koffer groß        Verbandkasten groß
          Für Tätigkeiten im Außendienst kann auch der Kfz-Verbandkasten
          als kleiner Verbandkasten verwendet werden.










                                                               Verbandschrank groß
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