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Arbeitsschutz Informationen
Dokumentationen
Verbandbuch – Unfall-Dokumentationen
DGUV Vorschrift 1 – § 24 Abs. 6
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese
Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird.
Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.
Anleitung zur Ersten Hilfe
DGUV Vorschrift 1– § 24 Abs. 5
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass den Versicherten durch Aushänge der
Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe
und Angabe über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie
über herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Die Hinweise und
die Angaben sind aktuell zu halten.
Anleitung zur Ersten Hilfe
Krankentragen und andere Rettungstransportmittel
Krankentragen und andere Rettungs- Schleifkorbtrage Secour-Comfort
transportmittel • Erleichtert das Retten von
Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob er den Personen aus Höhen oder Tiefen
• Sicheres Abseilen auch ohne
Rettungstransport auf Grund der innerbetrieblichen
Begleitperson
Entfernungen und Verhältnisse und der damit verbun-
denen Eintreffzeiten dem öffentlichen Rettungsdienst
überlässt oder ob eigene Rettungstransportkapazitäten
erforderlich sind.
Rettungssitz KOMBI Krankentrage
In Betrieben, in denen der öffentliche Rettungsdienst
• Zur Rettung von Ver- • 1 x klappbar
seine Aufgabe am Ort des Geschehens durchführen
letzten, Kranken und oder
kann, sind keine weiteren Transportmittel bereit zu Behinderten • 2 x klappbar
stellen. • Aus beengten Raumver-
hältnissen
Sofern dieser Ort mit Krankentragen nicht zugänglich
• Zum Sitzend-Transport
ist, müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
• Auch über Treppen,
geeignete Transportmittel, z. B. Rettungstücher, wenn Fahrstühle nicht
Krankentransport-Hängematten oder Schleifkörbe, benutzt werden können
vorgehalten werden.
Rettungstuch DIN EN 1865
• Rettungstücher dienen dem horizontalen Transport
verletzter Personen.
• Eine Rettung/Evakuierung aus Gefahrenbereichen in
schwer zugänglichem Gebiet kann schnell und schonend
durchgeführt werden.
Sanitätsräume / Erste-Hilfe-Räume
Ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung Schränke für Krankentragen
ist erforderlich: 1 x und 2 x klappbar
• In Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten • Enthält Erste-Hilfe-Koffer DIN 13157
• In Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, wenn • Rettungstransportmittel
besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren beste-
hen.
• Auf Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten
Ruheraum- und Untersuchungsliegen
Ruheraumliegen sind nach Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV) und Arbeitsstätten-Richtlinien bereitzuhal-
ten. Gemäß Arbeitsstätten-Regel A4.3 sind in einem Untersuchungsliege Wandklappliege senkrecht
Unternehmen Untersuchungsliegen vorzuhalten. • Liegehöhe: 650 mm oder waagerecht ausklappbar
• Liegefläche: 2000 x 700 mm • Die platzsparende Lösung
Ruheraumliege • Als Modell Ruheraum- und
• Liegehöhe: 500 mm Untersuchungsliege
• Liegefläche: 2000 x 700 mm