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6.      UMWELT
                    HINWEISE


            Lagerung von Gefahrstoffen

            In Arbeitsräumen                                    Lüftung
                                                                Sicherheitsschränke sollten grundsätzlich mit einer technischen Entlüftung
            Bei der Lagerung von Gefahrstoffen ist ein großer Anteil in die Kategorie entzünd-  ausgestattet sein.
            bar eingestuft. In Vorschriften und Regelwerken wie der Europäischen Norm (EN)
            14470-1 und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (z. B. TRGS 510) werden   Zusammenlagerung von Gefahrstoffen/Lagermengen
            unter anderem Maßnahmen zu Brand- und Explosionsschutz beschrieben.  In der Praxis kann eine Vielzahl unterschiedlicher Gefahrstoffe in Gefahrstoff-
                                                                schränken gelagert werden. Große Mengen werden aufgrund der begrenzten
            WICHTIG: Entzündbare Flüssigkeiten (H 224 bis 226) dürfen in Arbeitsräumen   Lagerkapazitäten der Sicherheitsschränke eher selten erreicht. Bei jeder Einlage-
            grundsätzlich nur dann gelagert werden, wenn die Lagerung brandgeschützt   rung muss geprüft werden, ob durch die Stoffe unkontrollierte Reaktionen möglich
            erfolgt. Dies geschieht üblicherweise in Sicherheitsschränken, die nach der    sind. Um dies schnell zu überprüfen, empfiehlt es sich, ein Gefahrstoffverzeichnis
            DIN EN 14470-1 auf ihre Feuerwiderstandsfähigkeit typgeprüft sind.  pro Gefahrstoffschrank anzulegen. Typ 90 Sicherheitsschränke bieten auch die
                                                                Möglichkeit der brandgeschützten Lagerung von Spraydosen oder Druckgas-
            Definition Lagerung                                 kartuschen in Arbeitsräumen.
            Lagern ist das Aufbewahren von Gefahrstoffen zur späteren Verwendung sowie
            zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung oder zur    Typ 90 Sicherheitsschränke – die Vorteile liegen auf der Hand
            Entladung ein, wenn diese nicht binnen 24 Stunden nach ihrem Beginn oder am   •  Erfüllung elementarer Anforderungen des Brand- und Explosionsschutzes
            darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Sonnabend, so endet    •  Rechtssicherheit – zur Aufstellung sind keine baulichen Maßnahmen erforder-
            die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.          lich, und eine baurechtliche Genehmigung muss ebenfalls nicht eingeholt
                                                                  werden
            Lagerorte und -räume                                •  Flexibilität der Lagerorte – der Sicherheitsschrank kann leicht an neue Standorte
            Gefahrstoffe dürfen grundsätzlich nicht an solchen Orten gelagert werden, an   versetzt werden, wenn es die betrieblichen Abläufe erfordern
            denen dies zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen   •  Effizienz – die kurzen Wege zwischen Arbeitsplatz und Sicherheitsschrank im
            kann. Solche Orte sind insbesondere Verkehrswege. Zu Verkehrswegen zählen   Arbeitsbereich erleichtern die organisatorische Einhaltung der Tagesbedarf-
            unter anderem Treppenräume, Flure, Flucht- und Rettungswege, Durchgänge,   Grenze am Arbeitsplatz (z. B. Wegräumen nach Arbeitsende), Lagerräume
            Durchfahrten und enge Höfe.                           können einer effizienteren Nutzung zugeführt werden
                                                                •  Zentral, übersichtlich, sicher – schnelle, effiziente Einlagerung der Gefahrstoffe
            Gefahrstoffe dürfen in Arbeitsräumen nur gelagert werden, wenn die Lagerung   nach Arbeitsende in den Sicherheitsschrank, Minimierung der ungeschützten
            mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Sie hat in besonderen Einrichtun-  Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz
            gen zu erfolgen (z. B. Sicherheitsschränke Typ 90 nach EN 14470-1), falls dies
            gemäß Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist – vgl. TRGS 510 (4.2)
            Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen.



             Info
             Begriffe und Abkürzungen
             ADR/RID  Vorschriften zur internationalen Beförderung gefährlicher
                    Güter auf Straße und Schiene
             BetrSichV  Betriebssicherheitsverordnung
             DIBt
                    Deutsches Institut für Bautechnik
     Umwelt  GGVSEB  Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf Straße,
                    mit Eisenbahn und per Binnenschifffahrt

                    of Chemicals. Weltweit einheitliches System zur Einstufung
               GHS   Globally Harmonized System of Classification and Labelling
                    und Kennzeichnung von Chemikalien (Stoffen und Gemischen)
             IBC/KTC  Intermediate Bulk-Container/Kubischer Tank-Container,
                    international zugelassenes Großpackmittel für flüssige
                    Gefahrgüter
      6 |    StawaR   Stahlwannen-Richtlinie bis 1000 Liter
                    Technische Regel für Gefahrstoffe
             TRGS
             TRBS   Technische Regel für Betriebssicherheit
             ÜHP    Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach Prüfung
                    des Produkts durch ein anerkanntes Institut
             WHG    Wasserhaushaltsgesetz











                                    Gefahrstoffsymbole für entzündbare Flüssigkeiten NEU nach GHS/REACH (Umsetzung 01.12.2010)
                      Einstufung        Gefahrensymbol      Kriterien            H-Satz            Gefahrenkategorie
                                                        Flammpunkt < 23 °C
                   extrem entzündbar                                             H 224             GHS-Kategorie 1
                                                         Siedepunkt < 35 °C
                                                        Flammpunkt < 23 °C
                    leicht entzündbar                                            H 225             GHS-Kategorie 2
                                                         Siedepunkt < 35 °C
                                                        Flammpunkt < 23 °C
                     entzündbar                                                  H 226             GHS-Kategorie 3
                                                         Siedepunkt < 60 °C
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