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Arbeitsschutz Informationen




              Erste Hilfe
    §






               Rechtsgrundlagen

               Sei es in der Großindustrie, im Handwerksbetrieb, in Kleinunternehmen, im öffentlichen Dienst oder in Bildungseinrichtungen:
               Die Arbeitsstätten-Regel ASR A4.3 konkretisiert die Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sowie an Erste-Hilfe-
               Räume oder die Art und Anzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen und deren Inhalte.
               Jede Branche hat andere Anforderungen und Verletzungsrisiken. Bei Verwaltungsbetrieben, Herstellungsbetrieben
               oder Baustellen gelten zwar gleiche Normen – unterschiedliche Gefahrenpotentiale
               fordern jedoch spezialisierte Erste-Hilfe-Ausstattungen.
               Die Verantwortung für die richtige Auswahl des
               Erste-Hilfe-Materials liegt deshalb beim Unternehmer.
                      ®
               SÖHNGEN  bietet eine Vielfalt von Erste-Hilfe-Mitteln,
               die sich an der Unternehmensausrichtung orientieren und im
               Einzelfall die Anforderungen der ASR A4.3 erfüllen können.





                                                   Verbandkasten

                 Betriebsart  Anzahl der Beschäftigten  klein  groß  Kleiner Betriebsverbandkasten DIN 13157

                               1 bis 50 Beschäftigte  1
               Verwaltungs- und   51 bis 300 Beschäftigte  1
               Handelsbetriebe
                             je 300 weitere Beschäftigte   1
                                   zusätzlich

                               1 bis 20 Beschäftigte  1
               Herstellungs- und  21 bis 100 Beschäftigte  1        Erste-Hilfe-Koffer klein       Verbandkasten klein
               Verarbeitungsbe-
                   triebe    je 100 weitere Beschäftigte
                                   zusätzlich              1
                               1 bis 10 Beschäftigte  1
                               11 bis 50 Beschäftigte      1
                 Baustellen
                              je 50 weitere Beschäftigte   1
                                   zusätzlich                       Verbandschrank klein
               Die Füllungen nach DIN 13157 und DIN 13169 erfüllen die Anfor-  Großer Betriebsverbandkasten DIN 13169
               derungen an den kleinen bzw. den großen Verbandkasten nach
               ASR A4.3.
               Verbandkästen sind überall dort bereitzuhalten, wo die Arbeitsbe-
               dingungen dies erforderlich machen. Sie sind so zu verteilen, dass
               sie höchstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe
               erreichbar sind.
               Ein großer Verbandkasten DIN 13169 kann auch durch zwei kleine
               Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.
                                                                   Erste-Hilfe-Koffer groß        Verbandkasten groß
               Für Tätigkeiten im Außendienst kann auch der Kfz-Verbandkasten
               als kleiner Verbandkasten verwendet werden.









                                                                   Verbandschrank groß
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