Die gesetzlichen Grundlagen: BetrSichV und DGUV Vorschrift 3

Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte ist keine freiwillige Sicherheitsmaßnahme, sondern eine strikte gesetzliche Pflicht. Sie basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14 sowie der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) der Berufsgenossenschaften. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Mängeln, um Stromunfälle und durch Defekte verursachte Schwelbrände im Keim zu ersticken.

"Elektrische Mängel gehören zu den häufigsten Brandursachen in deutschen Betrieben. Eine ordnungsgemäße DGUV V3 Prüfung schützt Menschenleben und sichert den Betrieb ab."

Was genau muss geprüft werden?

Geprüft wird grundsätzlich alles, was mit elektrischer Energie betrieben wird. Man unterscheidet hierbei:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Geräte, die während des Betriebs leicht bewegt werden können. Dazu zählen Handwerkzeuge (Bohrhämmer, Schleifmaschinen), IT-Geräte (Monitore, PCs, Ladekabel) sowie Küchengeräte (Kaffeemaschinen, Wasserkocher).
  • Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel: Fest installierte Maschinen, Produktionsanlagen, Steckdosen und Unterverteiler.

Prüffristen und Gefährdungsbeurteilung

Die genauen Prüffristen müssen vom Arbeitgeber im Rahmen einer schriftlichen Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Richtwerte der DGUV geben jedoch klare Orientierungen vor:

Betriebsart / Einsatzort Prüfintervall (Richtwert) Maximalfrist
Baustellen / Rohbau 3 Monate 6 Monate
Fertigungsstätten / Werkstätten 12 Monate 12 Monate
Büroräume / Verwaltungen 24 Monate 24 Monate

Wer darf prüfen und wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfung darf ausschließlich von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden, die den Anforderungen der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) entspricht. Die Prüfung untergliedert sich in drei Abschnitte: Sichtprüfung (Kabelbrüche, Gehäuseschäden), elektrische Messung (Schutzleiterwiderstand, Isolationswerte) und Funktionsprüfung. Alle Messergebnisse werden in einem rechtssicheren Protokoll dokumentiert, das im Schadensfall der Gewerbeaufsicht und der Versicherung vorgelegt werden muss. Ohne Prüfprotokoll erlischt der Versicherungsschutz bei Brandkatastrophen vollständig.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 203-071