Die CSRD: Transparenz in der gesamten Lieferkette

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) harmonisiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Große Konzerne und zunehmend auch größere mittelständische Betriebe müssen detailliert über ihre ESG-Fortschritte (Environmental, Social, Governance) berichten. Ein Kernbestandteil dieser Richtlinie ist, dass berichtspflichtige Unternehmen ihre Emissionen nicht nur am eigenen Standort messen dürfen, sondern für die gesamte Lieferkette ausweisen müssen (Scope 3 Emissionen nach dem Greenhouse Gas Protocol).

"Wer ab 2026 Großkunden aus Industrie und öffentlicher Hand beliefern will, muss Nachhaltigkeitsdaten seiner gelieferten Produkte lückenlos nachweisen können."

Indirekte Betroffenheit für Zulieferer und Handwerkspartner

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ohne direkte gesetzliche Berichtspflicht stehen vor der Herausforderung, dass Großkunden (z. B. Industriekonzerne oder Generalunternehmer) sie zur Übermittlung von ESG-Daten auffordern. Gefordert werden unter anderem:

  • CO2-Fußabdruck (Product Carbon Footprint): Wie viel CO2 wurde bei der Herstellung eines Werkzeugs oder Baustoffs freigesetzt?
  • Materialherkunft und Recyclinganteil: Bestehen die Produkte aus recycelten Kunststoffen oder konfliktfreien Metallen?
  • Soziale Standards: Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und Nachweise über faire Arbeitsbedingungen.

Wie helbig & bertholdt Ihre CSRD-Anforderungen löst

Als Fachgroßhändler verstehen wir uns als Schnittstelle. Wir fordern von unseren Premium-Herstellern systematisch Umweltdeklarationen (Environmental Product Declarations - EPDs) sowie Konformitätserklärungen an und stellen diese unseren B2B-Kunden direkt bei ihren Einkäufen zur Verfügung. So sichern wir die Lieferfähigkeit und Compliance Ihres Betriebs gegenüber Ihren Auftraggebern ab.

Quelle: Europäische Kommission – CSRD Informationsportal