Die DGUV Vorschrift 2: Strukturierung des Arbeitsschutzes
Jeder Unternehmer, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, muss eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nachweisen. Dies schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor, welches durch die DGUV Vorschrift 2 der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften konkretisiert wird. Das Ziel ist es, den präventiven Gesundheitsschutz im Betrieb systematisch zu verankern und Gefährdungen am Arbeitsplatz frühzeitig abzuwenden.
"Arbeitsschutz darf keine bürokratische Last sein. Die DGUV Vorschrift 2 bietet flexibel gestaltbare Betreuungsmodelle für mittlere und kleine Unternehmen."
Die Betreuungsformen im Detail
Die DGUV Vorschrift 2 teilt Betriebe nach ihrer Größe und Gefährdungsklasse ein. Hierbei gibt es drei wesentliche Säulen:
1. Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
Diese Betreuung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Der Grundbetreuung (feste Einsatzzeiten nach Mitarbeiteranzahl und Gefährdungsgruppe) und der betriebsspezifische Betreuung (bedarfsorientierter Zeitanteil je nach besonderen Gefahren oder baulichen Veränderungen im Betrieb).
2. Bedarfsorientierte Betreuung / Unternehmermodell (bis 50 Mitarbeiter)
Für Handwerks- und kleinere Industriebetriebe ist das Unternehmermodell die attraktivste Form. Der Unternehmer nimmt selbst an Schulungen der Berufsgenossenschaft teil und übernimmt die Organisation des Arbeitsschutzes eigenverantwortlich. Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte werden nur bei konkreten Anlässen (z. B. Unfällen, Planung neuer Betriebshallen) hinzugezogen.
Vorteile des Unternehmermodells:
- Erhebliche Einsparung von laufenden Kosten für externe Dienstleister.
- Tieferes Verständnis des Arbeitsschutzes direkt in der Führungsebene.
- Flexibler Abruf von Experten genau dann, wenn sie benötigt werden.
Praktische Umsetzung im Betrieb
Die rechtliche Basis für jede Form der Betreuung ist die Erstellung einer lückenlosen Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz. Diese muss regelmäßig aktualisiert und dokumentiert werden. Wir unterstützen Sie durch die Bereitstellung von Fachwissen, Arbeitsschutzprodukten und Schulungsunterlagen.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Vorschrift 2 Richtlinie